Impuls 5

Nicht mit dem Kopf durch die Wand.

 

 

 

 

Vorurteil!

Impuls 5 für eine hochwertige Innenentwicklung

Zusammenarbeit statt Einsiedlertum

Raumplanung ist Interessenabwägung! Und diese funktioniert nicht ohne Zusammenarbeit. Das Raumplanungsgesetz organisiert die Interessenabwägung umfassend. Es gibt keine Patentrezepte, doch die Erfahrung zeigt: Das sorgfältige Abwägen und Gewichten aller massgebenden Interessen ermöglicht – gerade auch bei Verdichtungsprojekten – optimale Lösungen. Wichtig dabei ist stets der Blick auf Alternativen und Varianten. Und: Wer etwas zu einem Vorhaben beitragen kann, soll mitreden. Bevölkerung, Grundeigentümer, Investoren, Organisationen und Verbände gehören ebenso dazu wie amtliche Fachstellen und Experten. Der Politik, insbesondere den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, kommt eine entscheidende Rolle zu. Dieses Zusammenwirken verlangt Geschick, Motivation und interdisziplinäre Teamarbeit. Oft sind auch Ad-hoc-Organisationen nötig.

Koordination statt Einzelsprünge

Umfassende Interessenabwägung bedingt materielle und formelle Koordination. Die Behörden stellen die Qualität sicher, indem sie:

  • rechtliche Anforderungen an Vorhaben früh und vollständig abklären;
  • Planungs- und Bewilligungsverfahren aufeinander abstimmen.

Schnittstellen sind zentral

Ein wesentlicher Baustein für den Erfolg ist, dass die Behörden frühzeitig den Projektierenden, namentlich Grundeigentümern und Investoren, beratend zur Seite stehen. Vorgespräche, Stellungnahmen und Vorentscheide helfen weiter. Bei komplexen Vorhaben gelingt der Raumplanungsbehörde eine gute Interessenabwägung, wenn sie frühzeitig die Einschätzungen der kantonalen und kommunalen Fachstellen einbezieht. Politikerinnen und Politiker sowie kantonale und kommunale Raumplanungsbehörden üben wichtige Schnittstellenfunktionen aus. Ihnen kommt die Federführung zu.

Interessenkonflikte früh erkennen und bearbeiten

Je grösser die Auswirkungen eines Vorhabens, umso breiter der Beurteilungsperimeter seines Umfeldes! Deshalb: Mögliche Interessenkonflikte früh erkennen und in frühen Planungsstadien behandeln. Bei Projekten mit bedeutenden Auswirkungen dient dazu die Konzept- oder Richtplanebene. Der Schutz des Menschen und seiner Umwelt steht im Zentrum jeder Interessenabwägung. Wichtige Elemente, die es zu prüfen gilt, sind vor allem Luftreinhaltung, Lärmschutz, Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz.

Flexibilität statt Sturheit

Offenheit von Grundeigentümern und Investoren für Projektänderungen wirkt als Schmieröl. Das bedeutet: Bereitschaft, über den eigenen Schatten zu springen, wirtschaftliche Abstriche hinzunehmen und auf übertriebene Schutzanforderungen zu verzichten. Fachstellen unterstützen die Suche nach guten Lösungen als Dienstleister aktiv. Sie dürfen sich nicht auf die Ablehnung von Projekten beschränken, sondern müssen raum- und umweltverträgliche Lösungen aufzeigen – gestalten statt verwalten!